ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES MODELS 

 

 

Janine Gabbe

Sandstraße 25

90443 Nürnberg

 

 

I. Präambel 

 

 

Janine Gabbe ist als professionelles Mannequin und Fotomodell tätig, es ist berufserfahren und arbeitet selbstständig als Unternehmerin für verschiedene Auftraggeber („Kunden“), wobei es teils durch Agenturen vertreten wird, teils sich selbst vermarktet und unmittelbare Vertragsbeziehungen mit den Kunden eingeht. Für diese Vertragsbeziehungen zwischen dem Model und jedem Kunden gelten, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird, ausschließlich die folgenden 

 

 

II. Geschäftsbedingungen 

 

§ 1 Gegenstand/Allgemeines 

 

1.1 Vertragszweck

Janine Gabbe ist grundsätzlich buchbar für Aufträge wie Foto- oder Filmaufnahmen, öffentliche oder interne Modenschauen, Präsentationen, Fittings, Showroom, o.ä. 

 

 

Zwecke der Aufträge sind üblicherweise Werbung / Vermarktung / Image für ein Produkt / Unternehmen, wobei der Auftraggeber auch Verbraucher sein kann. 

 

 

1.2 Abwehrklausel

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nicht zur Anwendung, es sei denn, das Model hat dies ausdrücklich in Textform anerkannt. 

 

1.3 Selbständigkeit

Das Model arbeitet auf selbstständiger Basis für mehrere Kunden. Ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis des Models kommt mit dem Kunden nicht zustande. 

 

1.4 Auftraggeber

Bei den Buchungen des Models durch den Kunden handelt es sich um Einzelaufträge, in denen die jeweiligen Auftragskonditionen verbindlich festgelegt werden. Als Kunde gilt derjenige, der das Model bucht oder in dessen Namen das Model gebucht wird, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes vereinbart ist. 

 

1.5 Honorar

Für jede Buchung zahlt der Kunde ein Honorar an das Model. Buyouts für Nutzungsrechte und Fahrtkosten, sowie Sonderleistungen wie Styling und/oder Haare/Makeup sind darin in der Regel nicht enthalten (siehe § 6.1 und § 8). 

 

 

§ 2 Zustandekommen eines Auftrags 

 

2.1 Auftragsanfrage

Der Kunde unterbreitet dem Model ein Angebot mit den Rahmenbedingungen zum Projekt (Art des Auftrags, Datum, Ort, Dauer, Gage, etc.) sowie die Anforderungen, die an das Model gestellt werden. Dem Model steht es frei, die Anfrage anzunehmen. 

 

 

(Anmerkung: Makeup/Styling gehören in der Regel nicht zum Aufgabenbereich eines Models. Soll diese Leistung vom Model übernommen werden, muss dies ausdrücklich vereinbart und der zeitliche Aufwand entsprechend vergütet werden.) 

 

 

2.2 Schriftliche Festbuchung

Eine Festbuchung kommt durch wechselseitige Erklärungen in Textform (wobei E-Mail genügt) zustande. Dies gilt sowohl für das Zustandekommen bei Erteilung einer Option seitens des Models und anschließender Bestätigung des Kunden als auch bei direkter Annahme einer Buchungsanfrage durch das Model. 

 

2.3 Optionieren 

 

 

a) Annahme durch Option
Das Model kann die Annahme des Angebots formlos (also auch mündlich) erklären, dadurch kommt eine Option zustande. 

 

 

 

(Anmerkung: Die 1. Option bedeutet eine terminverbindliche Reservierung, mithin eine unbedingte Annahme des Angebots, das unter dem Vorbehalt der abschließenden Bestätigung des Kunden steht. Die 2. Option bedeutet, dass das Model bereits einen anderen Termin hat, aber verbindlich zusagt, bei Absage dieses anderweitigen Termins dem Kunden umgehend eine 1. Option einzuräumen. Dasselbe gilt für weitere Optionen, also 3., 4. usw., die in ihrer jeweiligen zeitlichen Rangfolge aufrücken, wenn Angebote wegfallen.) 

 

 

 

b) Absage einer Option
Ohne Vorliegen einer Entschuldigung, wie z.B. Krankheit (ärztliches Attest erforderlich) oder höchstpersönlicher Gründe (z.B. Notfall in der engsten Verwandtschaft) ist die Absage einer Option seitens des Models nur dann möglich, wenn der Kunde dies genehmigt oder wenn das Model einen gleichwertigen Ersatz organisiert und der Kunde diesen Ersatz nicht aus wichtigem Grund unverzüglich zurückweist. 

 

 

 

(Anmerkung: Ein wichtiger Grund bedeutet, wenn Tatsachen vorliegen, die unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien dem Kunden die Absage der Option unzumutbar machen.) 

 

 

 

c) nachträgliche Änderungen des Auftrags
Nachträgliche Änderungen der Auftragsbedingungen (wie beispielsweise Datum, Art des Auftrags, Dauer des Auftrags, Höhe des Honorars) durch den Kunden bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch das Model in Textform (wobei E-Mail genügt). Dem Model steht es frei, eine erteilte Option abzusagen, ohne sich dadurch schadensersatzpflichtig zu machen, wenn der Kunde auf die Änderung besteht. Im Falle der Absage durch das Model gilt § 6.3 entsprechend. 

 

 

 

d) Erlöschen einer Option
Eine Option erlischt, wenn nicht spätestens drei Werktage vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung seitens des Models an den Kunden eine Festbuchung erfolgt. Werktage sind Mo-Fr, ohne Feiertage. 

 

 

2.4 Wetterabhängige Aufträge

Wetterabhängige Aufträge müssen ausdrücklich als solche bezeichnet und in ihren Voraussetzungen konkret festgelegt werden. Wetterabhängige Buchungen können abweichend von § 4.3 bis spätestens eine Stunde vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn abgesagt werden. Für diesen Fall beträgt das Ausfallhonorar 50 % des vereinbarten Honorars zzgl. angefallener Auslagen. 

 

 

§ 3 Pflichten des Models 

 

3.1 Beantwortung der Auftragsanfrage

Das Model ist verpflichtet, Auftragsanfragen unverzüglich durch Zusage, Einräumung einer Option oder Absage zu beantworten. Es ist in seiner Annahmeentscheidung frei. 

 

3.2 Pünktlichkeit

Das Model verpflichtet sich, im Falle eines vereinbarten Auftrags (Festbuchung) am Einsatzort pünktlich zu erscheinen. Erscheint das Model verspätet, entfällt der Anspruch auf das Honorar teilweise, wenn eine Nachholung der Verspätung durch entsprechend längerer Arbeiten nicht möglich ist. 

 

3.3 Gepflegtes Erscheinungsbild

Das Model verpflichtet sich, zu jedem Auftrag gepflegt zu erscheinen. Dies beinhaltet insbesondere frisch gewaschene Haare und gepflegte Nägel. 

 

3.4 Steuern & Abgaben

Das Model ist für die Versteuerung der Einkünfte aus den Aufträgen und für die Abführung aller sie betreffenden Abgaben selbst verantwortlich. 

 

§ 4 Pflichten des Kunden 

 

4.1 Bildmaterial & Daten des Models

Bildmaterial sowie Polas/Digitals, welche das Model dem Kunden zum Zwecke einer Buchungsanfrage zusendet, dürfen nicht veröffentlicht, vervielfältigt oder in anderer Weise verbreitet werden. Sie dienen ausschließlich der Präsentation des Models für die jeweils konkrete Buchungsanfrage und müssen nach Erledigung der Anfrage/des Auftrags dauerhaft gelöscht werden. 

 

4.2 Nachträgliche Änderungswünsche

Nachträgliche, von der verbindlichen Buchung abweichende Wünsche, wird das Model bei unverzüglicher Anzeige berücksichtigen, soweit dies im Rahmen der kurzfristig zur Verfügung stehenden Ressourcen und Möglichkeiten machbar ist. Diese zusätzliche Leistung ist gesondert zu vergüten. Sind die nachträglichen Wünsche mit dem verbindlich gebuchten Model nicht zu realisieren, trägt der Kunde Ausfallhonorare gem. § 6.3. 

 

4.3 Stornierung aus wichtigem Grund

Nach verbindlicher Buchung ist der Kunde nur berechtigt diese aus wichtigem Grund zu stornieren. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Durchführung des Auftrags durch außergewöhnliche, vom Kunden nicht zu vertretene Umstände unzumutbar ist und dies dem Model nachgewiesen wird. 

 

 

(Anmerkung: Wichtige Gründe können beispielsweise Brand, außergewöhnliche Naturereignisse, schwere Erkrankung, behördliche Untersagung aufgrund einer Pandemie etc.sein). 

 

 

 

Bloße Planänderungen, Terminverschiebungen, Personal- oder Materialschwierigkeiten (auch Streik), anderweitige organisatorische Gründe (beispielsweise: Ausfall eines Teammitglieds aufgrund eines positiven Corona-Tests) oder gewöhnliches Unwetter, die zu einer Absage der Buchung führen, sind kein wichtiger Grund, sondern fallen unter das Betriebsrisiko jedes Unternehmens. 

 

 

 

Im Falle einer Stornierung können Stornierungsgebühren anfallen (siehe dazu § 6.3). 

 

 

4.4 Beanstandung / Reklamationen

Ist der Kunde der Auffassung, das Model erscheine zum Auftrag optisch verändert oder sei aus anderen Gründen entgegen berechtigten Erwartungen nicht geeignet, die Anforderungen des verbindlich gebuchten Auftrags ordnungsgemäß zu erfüllen, und ist dadurch der Auftrag für den Kunden nicht wie geplant durchführbar, muss dieser das Model darüber umgehend informieren. 

 

 

Werden trotz der durch den Kunden erhobenen Beanstandungen Modeltätigkeiten in Anspruch genommen, gilt dies als Verzicht des Kunden auf Ansprüche aufgrund dieser Beanstandung. 

 

 

4.5 Verpflegung

Der Kunde verpflichtet sich, dem Model in ausreichendem Maße Essen und Getränke kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Falls dies nicht geschieht, ist das Model berechtigt, dem Kunden Spesen in Höhe von täglich 28,00 € in Rechnung zu stellen. 

 

 

§ 5 Durchführung eines Auftrags 

 

5.1 Arbeitszeitbeginn

Mit Eintreffen des Models zur vereinbarten Zeit beginnt die Arbeitszeit am Einsatzort. Erforderliche Vorbereitungen des Models, wie z.B. Haare/Makeup, sowie Styling/Anprobe am Einsatzort oder zu Hause/im Hotel zählen zur Arbeitszeit. 

 

5.2 Kundenwünsche

Die Wünsche des Kunden betreffend Briefing, Proben und Choreografien sind vom Model aufmerksam und sorgfältig zu erfüllen, soweit sie sich im Rahmen des Auftragszwecks halten. 

 

5.3 Arbeitszeit

Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden, bei einer Halbtagesbuchung 4 Stunden. Pausen, welche der Arbeitszeit nicht angerechnet werden sollen, müssen im Voraus festgelegt werden. Ohne Vereinbarung stellen Pausen- und Wartezeiten auch Arbeitszeit dar. 

 

 

Überstunden werden mit 15 % des vereinbarten Gesamttageshonorars pro angefangene Stunde vergütet. Eine Überschreitung von 15min pro Tag wird bei einer Ganztagesbuchung aus Kulanz nicht berechnet. 

 

 

5.4 Social-Media-Nutzung

Das Posten von Bildern/Videos/Tweets/Stories etc. ist dem Model gestattet, wenn es keine internen oder nicht für die Öffentlichkeit bestimmte Inhalte aufweist oder der Kunde im Vorfeld ausdrücklich sein Einverständnis erteilt hat. 

 

 

§ 6 Abrechnung 

 

6.1 Modelhonorar/Reisekosten/Styling

Das Modelhonorar umfasst die Gage für den Auftrag und das Entgelt für gegebenenfalls vereinbarte Nutzungsrechte (Buyout – unabhängig von der tatsächlichen Nutzung) zzgl. Umsatzsteuer. 

 

 

Reisekosten sind gesondert zu erstatten. Die An- und Abreise des Models zum und vom Auftragsort wird nur in Rechnung gestellt, wenn sie ganz oder teilweise während der üblichen Arbeitszeit von Models erfolgt. Der Reisetageersatz beträgt bei bis zu zwei Arbeitstagen ein Tageshonorar, bei bis zu vier Arbeitstagen ein halbes Tageshonorar, ab 5 Arbeitstagen wird kein Reisetageersatz fällig, es sei denn, die An- bzw. Abreise erstreckt sich über einen ganzen Arbeitstag. 

 

 

 

Ist das Model auch für das Styling (Organisieren/Mitbringen von Kleidung und/oder Accessoires) und/oder Haare & Makeup verantwortlich, stellt dies eine Mehrleistung dar, die gesondert zu vergüten ist. 

 

 

 

Es gelten, wenn nicht anders vereinbart, folgende Konditionen: Reisekosten: Auto 0,38€/km, Zug-, Flug- oder Taxikosten gegen Belegkopie. 

 

 

 

Styling: 50€ pauschal (oder abweichend nach Vereinbarung), wenn das Styling umfangreicher als eine Standardausstattung (wie Jeans, Shirt, Anzug, o.ä., im Volumen eines Handgepäckstücks) ist. 

 

 

 

Haare und/oder Makeup: 50€ pro Stunde (oder abweichend nach Vereinbarung). 

 

 

 

Die Zahlungswährung ist Euro. 

 

 

6.2 Zahlungsmodalitäten

Nach Durchführung des Auftrags oder Stornierung durch den Kunden rechnet das Model seine Leistungen ab und übersendet eine den steuerlichen Anforderungen genügende Rechnung an den Kunden. Der Rechnungsbetrag ist vorbehaltlich abweichender Vereinbarung spätestens 30 Kalendertage nach Eingang der Rechnung zur Zahlung ohne Abzüge fällig. 

 

 

Das Model ist berechtigt, Vorauskasse von bis zu 50% des Honorars zu verlangen und/oder vorab eine gesonderte Rechnung für Aufwendungen (z.B. Reisekosten) an den Kunden zu stellen. 

 

 

 

6.3 Stornierungsgebühren
Bei Stornierung ohne wichtigen Grund (siehe § 4 Nr. 3) werden stets 100% der Auftragssumme fällig. 

 

 

 

Bei Stornierung mit wichtigem Grund ist das Model berechtigt, folgende Stornierungsgebühren zu verlangen: 

 

 

 

  • 10 Tage oder länger vor Auftragsbeginn: keine Stornierungsgebühren
  • 9 bis 4 Tage vor Auftragsbeginn: 50% der Auftragssumme
  • 3 bis 0 Tag(e) vor Auftragsbeginn: 100% der Auftragssumme
    Vom Model bereits getätigte Aufwendungen (z.B. Reisestornierungen, Arbeitsaufwand, etc.) müssen stets ersetzt werden.

 

 

§ 7 Geheimhaltung 

 

7.1 Stillschweigen über Interna des Kunden

Das Model wird über alle Vorgänge und betriebliche Angelegenheiten des Kunden, die ihr im Rahmen der Geschäftsbeziehung zur Kenntnis gelangen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, interne Absprachen und Auftragskonditionen, Termine, Geschäftspartner des Kunden etc. Stillschweigen bewahren. 

 

7.2 Stillschweigen über Modelkonditionen

Dem Kunden ist es untersagt, Informationen über das Honorar oder über sonstige Buchungskonditionen des Models an Dritte weiterzugeben. 

 

7.3 Vertraulicher Vertrag

Die Geheimhaltungspflicht bezieht sich auch auf diesen Vertrag, welcher zudem nicht vervielfältigt, veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden darf und auf jede einzelne Buchung. 

 

 

§ 8 Nutzungs- und Verwertungsrechte 

 

8.1 Nutzungsrechte von Bildmaterial aus dem Auftrag

Dem Kunden sind die Anfertigung, Nutzung und Veröffentlichung von Bildmaterial (Foto und Film), nach Einwilligung des Models im Rahmen des vereinbarten Zwecks gestattet. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Buyout die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich für den Kunden (nicht für Dritte), in der Regel ein Jahr innerhalb der BRD eingeräumt. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens 6 Monate nach Erstellung der Aufnahmen. 

 

 

Ein Buyout schuldet der Kunde im Übrigen auch dann, wenn das Gesicht des Models auf den genutzten Aufnahmen nicht zu erkennen ist. 

 

 

8.2. Weitergehende Nutzung des Bildmaterials

Mit der Bezahlung des vereinbarten Buyouts ist die Einräumung der Nutzungs- und Verwertungsrechte abgegolten, jedenfalls soweit die tatsächliche Nutzung dem Vertragszweck entspricht. Für eine weitergehende – insbesondere kommerzielle – Nutzung, die über den Vertragszweck hinausgeht, ist eine vorherige Genehmigung beim Model einzuholen und je nach Nutzungsumfang eine marktübliche Buyout-Zahlungsvereinbarung erforderlich. Soweit der Kunde eine weitergehende Nutzung der Aufnahmen ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Models vornimmt, ist er auf Aufforderung zu einer unverzüglichen Auskunft zum Umfang der Nutzung verpflichtet und willigt ein, einen Aufschlag in Höhe von 100% zu den üblichen Buyouts zu zahlen. 

 

 

Dies gilt beispielsweise auch für „Making-Of-Aufnahmen“, Foto-/Filmaufnahmen während Modenschauen etc., wenn deren Anfertigung und Verwertung nicht vorab im Auftrag vereinbart wurden. Eine kommerzielle Nutzung stellt auch die Veröffentlichung des Bildmaterials auf Social-Media-Plattformen des Kunden oder eine firmeninterne Nutzung beispielsweise für Schulungszwecke/Anschauungsmaterial für Vertreter/Mitarbeiter dar. 

 

 

 

Die Nutzung für persönlichkeitsrechtsverletzende, pornographische oder anti-demokratische Zwecke ist keinesfalls gestattet. 

 

 

 

Bildmaterial, welches über das übliche Maß retuschiert wurde, darf nur nach Genehmigung des Models veröffentlicht werden. 

 

 

 

Unvorteilhaftes oder rufschädigendes Bildmaterial muss nach Aufforderung durch das Model umgehend gelöscht werden. 

 

 

8.3 Zurverfügungstellung des Bildmaterials

Dem Model wird sämtliches aus dem Auftrag entstandenes Bildmaterial nach entsprechender Aufforderung kostenlos und umgehend zur Verfügung gestellt. 

 

8.4 Eigenwerbung des Models

Das Model ist berechtigt, das Bildmaterial aus dem Auftrag oder eigens während des Auftrags angefertigte Aufnahmen für Zwecke der Eigenwerbung (Social Media, Sedcard, Homepage, o.ä.) zu verwenden, soweit mit dem Kunden vorab nichts Gegenteiliges vereinbart wurde und §7 nicht entgegensteht. Dies schließt eine Weitergabe an kooperierende Agenturen mit ein. 

 

 

§ 9 Haftung 

 

 

Die Haftung des Models ist ausgeschlossen für Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Die gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit. 

 

 

 

Eine Haftung besteht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen oder bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, beschränkt jedoch der Höhe nach auf das vereinbarte Honorar und auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. 

 

 

§ 10 Versicherung & Gebühren 

 

10.1 Haftpflichtversicherung

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine Haftpflichtversicherung empfehlenswert ist, damit eigene Schäden und/oder Rechtsverletzungen bei Dritten (wie auch des Models) abgesichert sind. 

 

10.2 Gefahrgeneigter Einsatz

Der Kunde ist verpflichtet, das Model vorab darauf hinzuweisen, wenn es sich um einen gefahrgeneigten Einsatz handelt. Tut er dies nicht, wird das Model frei von ihren vertraglichen Verpflichtungen, ein Vergütungsanspruch bleibt gleichwohl erhalten. 

 

10.3 GEMA-Gebühr

Eine anfallende GEMA-Gebühr trägt immer der Kunde und wird vom Kunden direkt abgeführt. 

 

§ 11 Gerichtsstand / Rechtswahl 

 

 

Erfüllungsort und der Gerichtsstand sind – soweit hierüber eine Vereinbarung zulässig ist – der Wohnsitz des Models. Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht unter Ausschluss der auf eine andere Rechtsordnung verweisenden Kollisionsnormen. 

 

 

§ 12 Formerfordernis bei Vertragsänderung 

 

 

Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform, wobei die Übermittlung per E-Mail genügt, ebenso wie die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses. 

 

 

§ 13 Salvatorische Klausel 

 

 

Sollte eine Regelung dieses Vertrags unwirksam sein oder undurchführbar werden, berührt dies die Wirksamkeit und die Durchführung des übrigen Vertrages nicht. Das Gleiche gilt sinngemäß für den Fall einer Vertragslücke. Anstelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Regelung bzw. zur Schließung der Lücke gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der zu ersetzenden Regelung und des Vertrages insgesamt bestmöglich entspricht.